Wohl kaum ein anderer Bereich unserer Volkswirtschaft ist so stark reguliert wie die Sozialwirtschaft. Angefangen von der Frage, wer für soziale Leistungen aufzukommen hat bis hin zur räumlichen und personellen Ausstattung von sozialwirtschaftlichen Organisationseinheiten begegnen uns zahlreiche Normen, die auf die Arbeit mit hilfebedürftigen Menschen einwirken. Für Führungskräfte sozialwirtschaftlicher Organisationseinheiten ist es daher unabdingbar, die Grundprinzipien unserer Sozialrechtsordnung zu kennen und sie auf alltägliche Probleme aus der Praxis anwenden zu können.
Die Teilnehmenden werden erkennen, dass es sich beim Sozialrecht nicht um ein statisches Gebilde handelt, sondern um das Ergebnis eines politischen Meinungsbildungsprozesses, der, je nach politischen Mehrheitsverhältnissen und wirtschaftlicher beziehungsweise demografischer Entwicklungen in Deutschland, einem ständigen Wandel unterworfen ist.
Ziele & Inhalte
- Begriff und System des Sozialrechts
- Rechtsquellen des Sozialrechts
- Sozialleistungsträger
- Finanzierung des Sozialsystems
Infos
- Zielgruppe: Führungskräfte (auch angehende)
- Teilnehmerzahl: mindestens 10, maximal 25 Personen
- Methoden: Vortrag, Lehrgespräch, Gruppenarbeiten
- Leitung/Moderation: Prof. Dr. Markus Schoor, Professur Recht der Sozialwirtschaft, DHBW Villingen-Schwenningen
- Dauer: 1 Tag, 09.00 - 17.00 Uhr
- Anmeldeschluss: 05.10.2026
- Ort: Großer Saal, Bildungshaus Neckarelz
- Kosten: 330 €
Die Anmeldung erfolgt online über unser Anmeldeformular.



