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Rechtssicher führen

Die Leistungserbringung in sozialwirtschaftlichen Organisationseinheiten ist traditionell sehr personalintensiv. Daher ist es gerade für Führungskräfte in der Sozialwirtschaft unabdingbar, die wesentlichen Grundprinzipien des Arbeitsrechts zu kennen und sie auf alltäglich auftretende Probleme und Fallkonstellationen anwenden zu können.

Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Bild über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, können rechtssicher in Konfliktfällen agieren und lernen, wie man Arbeitsverträge abschließt, inhaltlich gestaltet und wirksam beendet. Dabei kommen auch die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts zur Sprache.

Ziele und Inhalte

Individuelles Arbeitsrecht

  • Systematische Einordnung des Arbeitsrechts, Rechtsquellen
  • Das Arbeitsverhältnis
  • Fragerecht des Arbeitgebers, AGG, Besonderheiten bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen
  • Mangelhafte Arbeitsverhältnisse
  • Der Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeitgesetz; Überarbeit; Urlaub
  • Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
  • Haftung bei Pfl ichtverletzung der Arbeitnehmenden
  • Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitgebenden
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Außerordentliche und ordentliche Kündigung

Kollektives Arbeitsrecht

  • Abgrenzung individuelles/kollektives Arbeitsrecht
  • Koalitionsrecht; Tarifvertragsrecht
  • Streik, allgemeine Grundsätze, Besonderheiten im kirchlichen Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Personalrat
  • Form der Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene

Infos

  • Zielgruppe: Führungskräfte (auch angehende)
  • Teilnehmerzahl: mindestens 12, maximal 20 Personen
  • Leitung/Moderation: Prof. Dr. Markus Schoor, Professur Recht der Sozialwirtschaft, DHBW Villingen-Schwenningen
  • Dauer: 2 Tage, 09.00 – 17.00 Uhr
  • Anmeldeschluss: 17.05.2024
  • Ort: Großer Saal, Bildungshaus Neckarelz
  • Kosten: 530 €

Die Anmeldung erfolgt online über unser Anmeldeformular.

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