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Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) kennen und Ansprüche für die Betroffenen geltend machen

Das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) enthält die Vorschriften für die soziale Pflegeversicherung und bildet somit die Grundlage der Finanzierung von langfristig auftretenden Pflegebedürfnissen in der stationären und ambulanten Pflege. Dies soll das Grundrecht auf Selbstbestimmung und Selbst-ständigkeit entsprechend der Möglichkeiten des Pflegebedürftigen gewährleisten und sichert dessen dauerhafte pflegerische Versorgung. Im praxisorientierten Seminar lernen die Teilnehmenden neben dem rechtlichen Rahmen das Begutachtungsinstrument und seine Kriterien intensiv kennen. Anhand von Echtdaten erfahren die Teilnehmenden, wie der Pflegegrad von Klienten ermittelt wird und welche daraus abgeleiteten Ansprüche geltend gemacht werden können.

Ziele & Inhalte

  • Einführung, Antragsverfahren/Anspruchsvoraussetzungen
  • Der Pflegebedürftigkeitsbegriff, Einstufung Pflegegrad und die daraus abgeleiteten Ansprüche: Geldleistung, Sachleistung, Kombinationsleistungen
  • Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, voll- und teilstationäre Pflegeleistungen
  • Umwandlung Pflege-, Sachleistungen

Infos

  • Zielgruppe: alle Interessierten
  • Teilnehmerzahl: mindestens 12, maximal 20 Personen
  • Methoden:Vortrag, Gruppenarbeiten, Praxisübungen anhand von Echtdaten
  • Leitung/Moderation: Kerstin Engelter und Simone Müller, Firma Portalis
  • Dauer: 1 Tag, 09.00 - 15.00 Uhr
  • Anmeldeschluss: 06.02.2026
  • Ort: Online-Schulung in Zoom
  • Kosten: 330 €

Die Anmeldung erfolgt online über unser Anmeldeformular.

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